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Lesezeit: 5 Minuten
Als Einrichtung haben Sie bei allen Bewohner*innen Ihres Pflegeheimes die Fragen der Qualitätsindikatoren für die stationäre Pflege aufgenommen (Erhebungszeitraum). Sie haben in der Liste vermerkt, welche Bewohner ausgenommen werden. Der Prozess der Datensammlung ist abgeschlossen und die verantwortliche Person (PDL, Heimleitung o. a.), versendet die Daten an die Datenauswertungsstelle DAS. Wie geht es jetzt weiter?
Aktuelle Information: Während der Eingabe der Bewohnerdaten bei der DAS findet die Plausibilitätsprüfung noch vor dem Verschicken der Daten statt (immer, wenn die Speicherung durchgeführt wird).
Nach der Versendung der Daten an die DAS beginnt der sogenannte Korrekturzeitraum – dieser dauert insgesamt 21 Tage. Nach 7 Tagen sendet die DAS Ihnen einen Feedbackbogen mit der Auswertung zurück. Eventuell gibt es nun noch Daten, die Sie verbessern oder überarbeiten möchten, dann haben Sie für diese Überarbeitung noch einmal 14 Tage Zeit. Sind die 14 Tage abgeschlossen, wird es Ihnen nicht mehr möglich sein, weitere Korrekturen durchzuführen.
Ist der Korrekturzeitraum abgelaufen, erstellt die DAS eine Liste mit den Pseudonym Nummern Ihrer Bewohner und verschickt diese an den MDK. Aus dieser Liste entnimmt der MDK nun 6 Bewohner*innen (und zwar der Reihenfolge nach), die er prüft. Die Vorgehensweise entspricht dem bekannten Ablauf.
Wie bisher auch, werden insgesamt 9 Bewohner*innen in die Qualitätsprüfung mit einbezogen. Diese Zusammensetzung hier nochmal im Überblick:
Der MDK muss sich ab Oktober 2019 zukünftig 1 Tag vor der Prüfung anmelden. Dies kann telefonisch oder per Fax erfolgen. Diese Anmeldung kann auch an einem Sonntagabend erfolgen.
Man kann planen welche/-r Mitarbeiter*in an der Prüfung teilnehmen kann/soll und die notwendigen Unterlagen können schon zurechtgelegt werden
Der MDK hat die Bewohner*innen ermittelt und hat von allen das Einverständnis.
1. Schritt: Der Prüfer besucht den Bewohner in seinem Zimmer und hat eine Wahrnehmung hinsichtlich der Mobilität des Bewohners. 2. Schritt: Der Prüfer vermerkt in seinem Protokoll folgende Einschränkungen (alle Positionen, die rot gekennzeichnet sind, sind dem Prüfer aufgefallen):
3. Schritt: Der Gutachter vergleicht seine Ergebnisse mit den von Ihnen erhobenen Auswertung im Bereich Mobilität. Dort findet er folgenden Sachverhalt:
Fazit: Das Ergebnis ist nicht plausibel.
QA= Qualitätsaspekte-Prüfung durch den MDK
Anhand von Leitfragen – den sogenannten Qualitätsaspekten, prüft der MDK zukünftig die Pflegeeinrichtungen.
Die Bewertung dieser Fragen ergibt nach der Prüfung dann die Bewertung zur Qualität. Die Darstellung in den gängigen Internetportalen (pflege-navigator.de, www.bkk-pflegefinder.de/ etc.) erfolgt in Form von Quadraten.
Näheres hierzu finden Sie in der Qualitätsdarstellungsvereinbarung des GKV: www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/pflegeversicherung/richtlinien__vereinbarungen__formulare/transparenzvereinbarungen/qdvs_neu_ab_11_2019/20190319_QDVS_stationare_Pflege.pdf.
Die Bewertung der Plausibilität fließt nicht in die Bewertung mit ein; im Bericht sowie in der Darstellung wird jedoch vermerkt, ob eine Plausibilität besteht.
Alle Qualitätsaspekte können schon in den geltenden QPR (Qualitätsrichtlinien) nachgelesen werden. Diese stehen zur Verfügung unter www.mds-ev.de/themen/pflegequalitaet/qualitaetspruefungen.html.
Insgesamt gibt es 6 Qualitätsbereiche, die geprüft werden – die Bereiche 1- 4 sind für die Bewertung ausschlaggebend:
Es besteht die Möglichkeit, dass eine Einrichtung aufgrund guter Ergebnisse nur noch alle 2 Jahre geprüft wird. Die Voraussetzungen hierfür werden derzeit geschaffen.
Ein Auszug aus den Qualitätsaspekten, ebenfalls im Bereich Mobilität:
Leitfrage: Erhält die versorgte Person,wenn sie es wünscht, Unterstützung für Aufenthalte im Freien (Seite 28 der QPR)?
Antwort: Bei Personen, die keine Auskunft geben können, soll beurteilt werden, ob die Einrichtung die betreffenden Bedürfnisse einschätzt und bei der Maßnahmenplanung berücksichtigt. Sind die Äußerungen der Person nicht interpretierbar, soll davon ausgegangen werden, dass ein Aufenthalt im Freien nicht täglich, aber mehrfach wöchentlich ermöglicht werden soll, wenn das Wetter und der gesundheitliche Zustand dies zulassen (Seite 99 QPR).
Liebe Kollegen, meine Bitte an Sie lautet: Beschäftigen Sie sich mit den Qualitätsaspekten, um zu klären, was ergänzend in die Pflegeplanung eingefügt werden sollte. Schulen Sie Ihre Mitarbeiter zu den Qualitätsaspekten, damit diese auf Augenhöhe mit dem MDK-Prüfer ins Gespräch kommen können.
Übrigens: dem „Abschlussbericht: Darstellung der Konzeptionen für das neue Prüfverfahren und die Qualitätsdarstellung“ des aqua-Institutes ist zu entnehmen:
Bei der Schulung von 34 MDK-Gutachtern haben
Diese Angaben sind entnommen aus dem „Abschlussbericht: Darstellung der Konzeptionen für das neue Prüfverfahren und die Qualitätsdarstellung“ (S.135 ff).
Letztlich ist es auch hier wie bei der Einführung des Begutachtungsinstrumentes – es bedarf der Übung für alle Beteiligten.
Ich wünsche Ihnen viel Erfolg bei der Umsetzung!
Teil 1 der Serie: Qualitätsindikatoren – Neues Prüfsystem für die stationäre Pflege 1: Begriffe, die Sie kennen sollten.
Teil 2 der Serie: Qualitätsindikatoren – Neues Prüfsystem für die stationäre Pflege 2: Tipps zur Vorbereitung auf die Erfassung
Teil 3 der Serie: Qualitätsindikatoren – Neues Prüfsystem für die stationäre Pflege 3: Wie genau gestaltet sich der Prozess der Prüfung?
Die Umsetzung der Expertenstandards sind Grundlage für eine konsistent hohe Pflegequalität. Wir haben die passenden Kurse dazu, z. B. zum Expertenstandard Mobilität oder Dekubitus:
Kursvorschauen Expertenstandards
Bildnachweis: Monster Ztudio – stock.adobe.com
Die neuen Qualitätsindikatoren kommen. Ab Herbst 2019 soll die Pflegequalität in stationären Pflegeheimen neu bewertet werden. Lesen Sie mehr in unserem Blogartikel.
Mehr erfahren
Ab Herbst 2019 werden stationäre Pflegeeinrichtungen nach den neuen Qualitätsindikatoren geprüft. Erfahren Sie mehr in unserem Blogartikel.
Wie bereiten Sie sich optimal auf die neue Qualitätsindikatoren-Prüfung in der Pflege vor? Hilfreiche Tipps finden Sie in unserem Blogartikel.
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