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Lesezeit: 4 Minuten
Mit dem neuen Prüfsystem soll im Rahmen einer stationären internen Qualitätsprüfung – mittels der sogenannten Qualitätsindikatoren – der individuelle Hilfebedarf des Bewohners eines stationären Pflegeheimes geprüft werden. Ab Oktober 2019 soll vermieden werden, dass es nur anhand der Dokumentation eine Bewertung für die stationären Pflegeheime gibt. Auch wird es nicht mehr möglich sein, schlechte Bewertungen mit guten Bewertungen auszugleichen.
Möglich macht diesen neuen Weg das Zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II). Die Veränderungen bringen ein Mehr an Arbeit in den stationären Pflegeheimen mit sich. Aber auch den Vorteil, mit den ermittelten Zahlen deutlicher erkennen zu können, welche Veränderungen durch das hausinterne Qualitätsmanagement in den jeweiligen Pflegeheimen oder Wohnbereichen vorgenommen werden sollten. Möglich wird dies durch die Tatsache, dass jede/r Bewohner*in innerhalb des stationären Pflegeheimes mittels eines Kataloges durch die Pflegefachkräfte geprüft werden muss.
Folgende Einrichtungen müssen die Erfassung nicht vornehmen:
Die Maßstäbe und Grundsätze dienen zur internen Sicherstellung der Qualität der körperbezogenen Pflegemaßnahmen und pflegerischen Betreuung sowie der Unterkunft und Verpflegung von Bewohner*innen vollstationärer Pflegeeinrichtungen. In den MuGs findet sich die Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs und die Beschreibung des indikatorengestützten Verfahrens zur vergleichenden Messung und Darstellung von Ergebnisqualität. Diese Informationen stehen auf der Internetseite des MDS – www.mds-ev.de/aktuell/aktuelle-meldungen/2019-02-19-mug.html – bereit
Die Qualitätsindikatoren werden ab Oktober 2019 von jedem stationären Pflegeheim ermittelt. Dabei stellen 98 Fragen die Grundlage zur Ermittlung der Qualitätsindikatoren dar. Grundsätzlich sollen diese Fragen für alle Bewohner*innen beantwortet werden. Es gibt jedoch Bewohnergruppen, die hiervon ausgeschlossen sind:
Alle anderen Bewohner*innen müssen mit dem jeweiligen Hilfebedarf erfasst werden.
Das Ergebnis aus dieser Bewertung wird zukünftig Ergebnisqualität genannt und wird durch die DAS (Datenauswertungsstelle) mit Punkten bewertet.
Die Aufgabe der DAS wird es zukünftig sein, Ihre übermittelten Daten auszuwerten. Hier wird Ihnen nach 7 Tagen zurückgemeldet, ob zu allen Bewohner*innen alle Fragen beantwortet wurden und ob diese Angaben plausibel sind und so verwertet werden können. Die DAS ist dafür zuständig, Ihnen die Auswertung in Form von Punkten zu vergeben, damit Ihre zukünftigen Bewohner*innen bzw. deren Angehörige vor Einzug einen Eindruck über Ihre Qualität haben.
Des Weiteren hat die DAS die Aufgabe, einen bundesweiten Vergleich zwischen den Heimen zu erstellen.
Seit dem 15.07.2019 hat das aQua-Institut Briefe an Pflegeheime versendet und es ist seither möglich, sich registrieren zu lassen.
Diese Registrierung ist notwendig um:
Im September 2019 wird das aQua Institut ein Schulungshandbuch sowie ein Video zur Verfügung stellen, um das technische Vorgehen zu erklären. In der Zeit von Oktober 2019 bis Juni 2020 werden von allen stationären Pflegeheimen die ersten Daten eingegeben. Erst ab Juli 2020 werden die Qualitätsindikatoren bewertet werden.
Nach dem Verschicken der Qualitätsindikatoren durch das Pflegeheim beginnt ein Zeitraum, der sich Korrekturzeitraum nennt und insgesamt 3 Wochen dauert:
In meinem nächsten Blogartikel werde ich darauf eingehen, welche Vorbereitungen Sie treffen sollten, um die Erfassung der 98 Qualitätsindikatoren gut bewältigen zu können.
Teil 1 der Serie: Qualitätsindikatoren – Neues Prüfsystem für die stationäre Pflege 1: Begriffe, die Sie kennen sollten.
Teil 2 der Serie: Qualitätsindikatoren – Neues Prüfsystem für die stationäre Pflege 2: Tipps zur Vorbereitung auf die Erfassung
Teil 3 der Serie: Qualitätsindikatoren – Neues Prüfsystem für die stationäre Pflege 3: Wie genau gestaltet sich der Prozess der Prüfung?
Die Umsetzung der Expertenstandards spielen bei den neuen Qualitätsindikatoren eine entscheidende Rolle. Wir haben die passenden Kurse dazu, z. B. zum Expertenstandard Mobilität oder Dekubitus:
Kursvorschauen Expertenstandards
Bildnachweis: Monster Ztudio – stock.adobe.com
Die neuen Qualitätsindikatoren kommen. Ab Herbst 2019 soll die Pflegequalität in stationären Pflegeheimen neu bewertet werden. Lesen Sie mehr in unserem Blogartikel.
Mehr erfahren
Wie bereiten Sie sich optimal auf die neue Qualitätsindikatoren-Prüfung in der Pflege vor? Hilfreiche Tipps finden Sie in unserem Blogartikel.
Wie genau gestaltet sich der Prozess der Qualitätsindikatoren-Prüfung für die stationäre Pflege? Alle Details finden Sie in unserem Blogartikel.
Lernen Sie die wichtigsten Funktionen unserer Lernplattform sowie unsere Kursvielfalt kennen