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Lesezeit: 2 Minuten
Update Juni 2021: Ursprünglich sollte das Förderprogramm Ende 2021 auslaufen. Die AOK vermeldet jetzt auf ihrer Internetseite, dass der zeitliche Rahmen verlängert wurde – um zwei Jahre bis Ende 2023.
Seit dem 1. Januar 2019 gilt das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz. Neben z. B. zusätzlichen Pflegestellen oder Verbesserungen der Arbeitsbedingungen für Pflegende sieht das Gesetz auch eine finanzielle Förderung zur Digitalisierung für stationäre und ambulante Pflegeeinrichtungen vor. Sind damit auch E-Learning-Anwendungen förderfähig?
Bereits im November des letzten Jahres hat der Deutsche Bundestag das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) beschlossen. Das Gesetz ist im Rahmen des „Sofortprogramm Pflege“ zum 1. Januar 2019 in Kraft getreten und sieht u. a. auch eine Förderung von Digitalisierungsmaßnahmen für Pflegeheime und Pflegedienste vor.
Die Voraussetzungen, Ziele, Inhalte, Durchführung der Förderung der Digitalisierung in Pflegeeinrichtungen sowie das Verfahren zur Vergabe der Fördermittel wird durch die Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes nach § 8 Absatz 8 SGB XI zur Förderung der Digitalisierung in stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen geregelt. Das Bundesministerium für Gesundheit hat die Richtlinien am 26.04.2019 genehmigt.
Für Pflegeeinrichtungen werden damit explizit Digitalisierungsprojekte gefördert mit „dem Ziel, Fachkräfte in der Pflege zu entlasten“. Über die Pflegekassen wird über eine 40-prozentige Ko-Finanzierung einmalig die Anschaffung von entsprechender digitaler oder technischer Ausrüstung mit bis zu 12.000 Euro gefördert. Je Einrichtung können also inklusive Eigenmittel Maßnahmen von bis zu 30.000 Euro finanziert werden.
Rechenbeispiel: Angenommen, Sie schaffen digitale Ausrüstung im Wert von insgesamt 25.000 Euro an. Sofern die Pflegekasse diese als förderfähig anerkennt, würden Sie einen Zuschuss von 40% dieser Summe bekommen. Das entspricht 10.000 Euro. Sie müssten also selbst noch 15.000 Euro bezahlen.
Es gibt unterschiedliche Interpretationen darüber, ob E-Learning in diesem Sinne förderfähig ist. Wir haben beim Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen GKV sowie den Pflegekassen der DAK und AOK recherchiert. Das Ergebnis: Die Kosten für Online-Lernplattformen können als förderfähig anerkannt werden. Die entsprechende Hardware und digitale Infrastruktur kann zum Beispiel im Rahmen von Neuanschaffungen ebenfalls als förderfähig anerkannt werden. Hier muss im Einzelfall individuell geprüft werden. Dazu kann keine pauschale Aussage getroffen werden.
Förderzeitraum: 1. Januar 2019 – 31. Dezember 2021
Bei Klick auf folgenden Link können Sie sich das entsprechende Antragsformular herunterladen: Antrag auf Fördermittel für die Anschaffung von digitaler und technischer Ausrüstung nach § 8 Abs. 8 SGB XI (XLXS, 56 KB)
Natürlich lohnt es sich immer – mit Förderung oder ohne – über die Einführung von E-Learning nachzudenken:
Erfahren Sie mehr über unsere Lösungen:
Laden Sie sich unser White Paper herunter, welches herstellerunabhängig Argumente für E-Learning aufzeigt sowie eine Checkliste anbietet: Zum White Paper „Digitale Bildung im Gesundheitswesen – aber richtig!“
Schauen Sie sich unser Ebook an, welches die Vorteile einer digitalisierten Fort- und Weiterbildung zusammenfasst: Zum Produkt-Ebook
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Wir freuen uns auf das Gespräch mit Ihnen.
Bildnachweis: Africa Studio – stock.adobe.com
Viele Einrichtungen im Gesundheitswesen arbeiten auch nach mehreren Monaten der Pandemie weiterhin am Limit. Gleichzeitig befinden sich in anderen Branchen Menschen in Kurzarbeit. Junge Menschen wollen helfen und dabei praktische Erfahrungen sammeln. Neue digitale Plattformen helfen dabei, Angebot und Nachfrage zur richtigen Zeit und am richtigen Ort zusammen zu bringen.
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Lernen Sie die wichtigsten Funktionen unserer Lernplattform sowie unsere Kursvielfalt kennen